St. Franziskus-Hospital Winterberg Neuaufstellung auf der Zielgeraden

19. Mai 2021 | Aus der Kanzlei

Gläubiger stimmen einstimmig für den Insolvenzplan

[Winterberg – 19. Mai 2021] – Das St. Franziskus-Hospital Winterberg ist gerettet. Im Rahmen der heutigen Gläubigerversammlung vor dem Amtsgericht Arnsberg haben die Gläubiger einstimmig dem Insolvenzplan und damit auch der dauerhaften Fortführung des Winterberger Krankenhauses zugestimmt. Mit der Annahme des Insolvenzplans wird die Klinik, die sich seit November 2019 in einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung befindet, vollständig entschuldet. Darüber hinaus wird die Basis für eine Veränderung der bisherigen Gesellschafterstrukturen geschaffen.

„Mit diesem eindeutigen Votum sind wir den entscheidenden Schritt auf dem Weg zu einer langfristigen Fortführungslösung für das St. Franziskus-Hospital Winterberg und das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) gegangen“, sagte der Generalbevollmächtigte Dr. Christoph Niering (Niering Stock Tömp Rechtanwälte, Köln) anschließend.

Mit der Annahme des Insolvenzplans durch die Gläubiger und der ebenfalls heute erfolgten Bestätigung durch das Amtsgericht Arnsberg gehen die fast zweijährigen Sanierungsbemühungen des Restrukturierungsteams um Dr. Christoph Niering jetzt auf die Zielgerade.

Gemeinsam mit dem Sachwalter, Rechtsanwalt Andreas Schoß (Wuppertal), und dem zu Beginn des letzten Jahres eingesetzten Geschäftsführers Andreas Pulver wurde das St. Franziskus-Hospital Winterberg in den vergangenen 24 Monaten grundlegend neu aufgestellt, erweitert und modernisiert. Die Gesundheits- und Notfallversorgung der Bevölkerung war in dieser Zeit ohne Unterbrechung gewährleistet.

Insolvenzverfahren kann zeitnah beendet werden

Die heutige Annahme und Bestätigung des Insolvenzplans ist Basis für den Gesellschafterwechsel, der nunmehr noch im Handelsregister vollzogen werden muss. Nach Rechtskraft des Insolvenzplans und Eintragung des neuen Gesellschafters unter operativer Führung der AccuMeda Management GmbH kann das Eigenverwaltungsverfahren voraussichtlich im Laufe des kommenden Monats aufgehoben werden.

„Das Ziel unserer Sanierungsbemühungen bestand von Beginn an darin, das Winterberger Krankenhaus, das MVZ und insbesondere die rund 200 Arbeitsplätze zu erhalten. Das uns dies auch gegen verschiedenste Widerstände und über drei Wellen der Corona-Pandemie gelungen ist, ist für alle Beteiligten ein hervorragendes Ergebnis“, so Dr. Niering.

Arbeitsplätze bleiben erhalten

Der Gesellschafterwechsel führt erfreulicherweise zu keinem Arbeitsplatzabbau. Im Gegenteil. Die Personalausstattung soll noch weiter ausgebaut werden. „Es freut mich besonders für die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krankenhauses, dass deren Engagement und Zuversicht mit der jetzt gefundenen Investorenlösung bestätigt wurde“, so Sanierungsgeschäftsführer Andreas Pulver.

„Unsere Mitarbeitenden haben sich unter belastenden Bedingungen, sprich: Sanierungsverfahren und Corona-Pandemie, leidenschaftlich für unsere Patienten und den Erhalt ihrer Arbeitsplätze ins Zeug gelegt. Sie haben deshalb auch einen maßgeblichen Anteil daran, dass wir heute zu diesem guten Ergebnis gekommen sind.“

Im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung haben der Generalbevollmächtigte Dr. Christoph Niering und der Geschäftsführer Andreas Pulver heute Mittag die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über das Ergebnis der Gläubigerversammlung und die weiteren Schritte bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens informiert. Beide sprachen den Mitarbeitenden ihren Dank für die Zusammenarbeit und ihr großartiges Engagement in diesen persönlich und wirtschaftlich schwierigen Zeiten aus.

Überdurchschnittliche Quote für die Gläubiger

Auf Basis der mit dem neuen Gesellschafter getroffenen Vereinbarung und dem heutigen Insolvenzplan kann für die Gläubiger eine erste sichere Quote von 20 % kurzfristig zur Auszahlung gebracht werden. Im kommenden Jahr wird eine weitere quotale Zahlung erfolgen können, welche jedoch noch von verschiedenen Gesprächen mit den Sozialversicherungsträgern und ggf. auch mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW abhängig ist.

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